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Sie als Eltern sind die Ansprechpartner der Schule. Wir stehen Ihnen für jegliche Informationen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Ihres Kindes zur Verfügung.
Grundsätzlich wendet die Schule den von der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten BKAD des Kantons Freiburg festgelegten Schulkalendar an, um die Organisation von Familien und Geschwistern zu vereinfachen.
Allfällige Abweichungen werden den Eltern frühsmoglichst mitgeteilt.
Für den Sport
Für den Sschwimmunterricht
Im Krankheitsfall muss die Abwesenheit des Schülers morgens vor Unterrichtsbeginn über die Klapp-App gemeldet werden.
Bei einer Abwesenheit von bis zu einem halben Tag informieren die Eltern den Klassenlehrer im Voraus über Klapp.
Einem Schüler oder einer Schülerin kann aus berechtigten Gründen eine Freistellung gewährt werden. Berücksichtigt werden ausschliesslich ordnungsgemäss bescheinigte Gründe, die ausnahmsweise Vorrang vor der Schulpflicht haben können, wie beispielsweise:
ein wichtiges familiäres Ereignis;
ein wichtiger religiöser Feiertag oder die Ausübung eines wichtigen religiösen Ritus;
eine bedeutende sportliche oder künstlerische Veranstaltung, an der der Schüler oder die Schülerin aktiv teilnimmt.
Seit diesem Schuljahr können pro Jahr und pro Kind vier halbe Urlaubstage genommen werden, ohne dass ein Grund dafür angegeben werden muss. Dies gilt unter folgenden Bedigungen: