Eltern

Accueil / Eltern

Alle praktischen Informationen, die Sie benötigen

Sie als Eltern sind die Ansprechpartner der Schule. Wir stehen Ihnen für jegliche Informationen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Ihres Kindes zur Verfügung.

Schulkalendar

Grundsätzlich wendet die Schule den von der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten BKAD des Kantons Freiburg festgelegten Schulkalendar an, um die Organisation von Familien und Geschwistern zu vereinfachen.

Allfällige Abweichungen werden den Eltern frühsmoglichst mitgeteilt.

Liste des benötigen schulischen und ausserschulischen Materials

Für den Sport

  • Shorts und T-Shirt oder Trainer
  • Schuhe mit weissen Sohlen (keine „Ballerinas“). Diese Schule dürfen ausschliesslich für Indoor-Sportaten verwendet werden und dürfen nicht sportliche Betätigungen ausserhalb der Turnhalle verwendet werden.
  • Duschtuch
  • Duschprodukte
  • Ersatzunterwäsche


Für den Sschwimmunterricht

  • Badeanzug
  • Duschtuch
  • Duschprodukte
  • Badekappe oder Haargummi und Haarbürste für Mädchen

Abwesenheiten

Im Krankheitsfall muss die Abwesenheit des Schülers morgens vor Unterrichtsbeginn über die Klapp-App gemeldet werden.

Antrag auf Urlaub

Bei einer Abwesenheit von bis zu einem halben Tag informieren die Eltern den Klassenlehrer im Voraus über Klapp.

Einem Schüler oder einer Schülerin kann aus berechtigten Gründen eine Freistellung gewährt werden. Berücksichtigt werden ausschliesslich ordnungsgemäss bescheinigte Gründe, die ausnahmsweise Vorrang vor der Schulpflicht haben können, wie beispielsweise:

ein wichtiges familiäres Ereignis;
ein wichtiger religiöser Feiertag oder die Ausübung eines wichtigen religiösen Ritus;
eine bedeutende sportliche oder künstlerische Veranstaltung, an der der Schüler oder die Schülerin aktiv teilnimmt.

Jokertage

Seit diesem Schuljahr können pro Jahr und pro Kind vier halbe Urlaubstage genommen werden, ohne dass ein Grund dafür angegeben werden muss. Dies gilt unter folgenden Bedigungen:

  • Diese Tag/Halbtage sind nicht von einem Schuljahr auf das andere übertragbar.
  • Die Ankündigung muss mindestens zwei Wochen im Voraus über die Klapp-App erfolgen.
  • Jokertage können nicht genommen werden : am ersten Schultag des Schuljahres, während des Schulausflugs „Out of School“ und des „Camp vert“ sowie an Tagen, an denen Referenztests oder Beurteilungen durchgeführt werden, die mehr als 2 Wochen im Voraus angekündigt wurden.